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Steuerhinterziehung, wenn Privatgewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen nicht angegeben werden?


Kryptowährungen wie Bitcoin, Ripple, Monero oder Ether erfreuen sich seit Jahren einer steigenden Beliebtheit. Dies nicht zuletzt deswegen, weil sie (noch) ein höheres Maß an Anonymität im geschäftlichen Verkehr ermöglichen als normale Geldwährungen, und weil sich durch das rechtzeitige Kaufen und Verkaufen enorme Gewinne erzielen lassen.

Dies war zuletzt beim Kurswechsel 2021 wieder der Fall. Viele Käufer haben daher im Sommer verkauft, was sie weniger als ein Jahr zuvor erst gekauft hatten.

Aber Vorsicht! Der erzielte Gewinn ist steuerpflichtig, und die Behörden sind, im Gegensatz zur letzten Verkaufswelle, auf Draht!

Wer die Gewinne aus privaten Krypo-Verkäufen bei der Steuererklärung nicht angibt, macht sich wegen Steuerhinterziehung strafbar.

Im folgenden Rechtstipp erfahren Sie:

  • Ob private Gewinne aus Kryptohandel steuerpflichtig sind 

  • Wie die Steuerpflicht von Kryptowährungen funktioniert

  • Wann man sich wegen Steuerhinterziehung strafbar machen kann

  • Wie die Behörden gegen Steuerhinterziehung vorgehen

  • Welche Strafen drohen

  • Wann Steuerhinterziehung verjährt

  • Was Sie tun sollten, wenn Sie Privatgewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen nicht angegeben haben

Wenn Sie noch weitere Fragen haben, stellen Sie sie uns über WhattsApp!

Sind private Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen steuerpflichtig?

Die rechtliche Einordnung von Kryptowährungen wird nach wie vor heiß diskutiert.

Seit Längerem haben die deutschen Finanzbehörden Kryptowährungen wie Fremdwährungen behandelt. Das reine „Halten“ einer Anlage in Kryptowährungen ist nicht meldepflichtig.

Dies ändert sich jedoch, sobald daraus Gewinne erzielt werden. Es besteht hierbei eine gesetzliche Freigrenze von 600 € erlaubten Gewinns innerhalb eines Jahres. Wird diese Grenze überschritten, muss der zusätzliche Gewinn versteuert werden.

Wie funktioniert die Steuerpflicht von Kryptowährungen?

Die privat erzielten Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen sind als „Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften“ zu versteuern. Sie fallen nicht unter die Kapitalertragsteuer.

Handelt es sich um gewerbliches Vermögen, fallen sie unter die Gewerbesteuer und die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer.

Um auf Nummer Sicher zu gehen, sollten sie in Ihrer Steuererklärung (neben der Art und dem exakten Betrag der Kryptowährung) immer das Datum von Kauf und Verkauf, sowie den zu diesem Datum gängigen Kurs, und die genutzte Handelsplattform angeben.

Wenn in der Steuererklärung Angaben fehlen, kompensiert das Finanzamt dies in der Regel mit äußerst großzügigen Schätzungen.

Wann kann man sich wegen Steuerhinterziehung strafbar machen?

Der Straftatbestand der Steuerhinterziehung findet sich unter § 370 AO.

Im Zusammenhang mit Kryptowährungen macht man sich wegen Steuerhinterziehung strafbar, wenn man erzielte Gewinne, die die jährliche Freigrenze überschreiten, bei der Steuererklärung verschweigt, oder auch nur verfälscht. Dies ist eine Straftat und die Strafen sind hart.

Lediglich, wenn Ihre Verteidigung vor Gericht nachweisen kann, dass Sie leichtfertig gehandelt haben, bzw. Ihre eigenen Finanzen nicht überblicken können, kann Ihnen dasselbe Vergehen als Ordnungswidrigkeit statt als Straftat ausgelegt werden.

Die dafür drohenden Bußgelder sind allerdings trotzdem nicht von Pappe.

Wie gehen die Behörden gegen Steuerhinterziehung vor?

Die Steuerhinterziehung über den Handel mit Kryptowährungen galt lange der mangelnden Transparenz des Kryptomarktes wegen als sichere Sache, zu Beginn des Phänomens aufgrund des ungeklärten Steuerstatus gar als Gesetzeslücke.

Diese Zeiten sind vorbei. Die Finanzbehörden haben mittlerweile ein Auge auf den Kryptomarkt, gerade im Folgejahr eines gewinnbringenden Kurswechsels wie 2021.

Ein wichtiges Instrument ist hierbei das Einsehen der Blockchains, durch das einzelne Coins bis zur Entstehung lückenlos zurückverfolgt werden können. Danach müssen nur noch die Halter identifiziert werden. Dies kann durch das Anfragen von Kundendaten (etwa bei bitcoin.de gemäß § 21 Abs. 5 ihrer AGB), oder durch Sammelauskunftsersuche bei Handdels- oder Vermittlungsplattformen (§ 93 Abs. 1a AO) geschehen.

Die Behörden haben bei konkretem Verdacht gemäß den §§ 161, 163 StPO recht umfassende Befugnisse im Einfordern von (eigentlich vertraulichen) Daten.

Welche Strafen drohen bei Steuerhinterziehung?

Gemäß § 370 AO wird Steuerhinterziehung mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren bestraft. Ersttäter müssen in der Regel mit Geldstrafe rechnen. Haftstrafen werden erst bei Mehrfachtätern oder bei Beträgen von mehr als 50.000 € verhängt.

Hinzu kommen natürlich die Rückzahlung der hinterzogenen Steuern samt Zinsen plus Verspätungsaufschlag.

Wann verjährt Steuerhinterziehung?

Wer Steuerhinterziehung begeht, sollte sich nicht auf die Verjährungsfrist verlassen. Diese beläuft sich nämlich auf 5 Jahre, und in schwerwiegenden Fällen sogar auf 15 Jahre. Die Frist läuft übrigens erst ab Ende des Jahres, in dem die Steuererklärung eingereicht wurde.

Was soll ich tun, wenn ich Privatgewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen nicht gemeldet habe?

Wenn Sie dies lesen, und vor einigen Tagen eine Steuererklärung abgegeben haben, in der aus welchen Gründen auch immer Ihr Gewinn aus Kryptogeschäften fehlt, haben Sie die Möglichkeit der Selbstanzeige.

Diese wirkt strafbefreiend, sofern sie noch vor Bearbeitung der Steuererklärung durch die Finanzbehörde eingeht, und alle fehlenden (vollständigen und richtigen) Angaben enthält. In diesem Falle sind Sie lediglich verpflichtet, die hinterzogenen Steuern samt Zinsen nach zu zahlen.

Falls bereits gegen Sie Ermittlungen laufen, kommt eine Selbstanzeige einem umfassenden Geständnis gleich. Dazu ist nicht zu raten.

Wenn gegen Sie ermittelt wird, bzw. Sie eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung erhalten, können Sie keinen größeren Fehler machen, als sich gegenüber den Ermittlungsbehörden zur Sache zu äußern. Da Sie die Ermittlungsakte nicht kennen, wissen Sie nicht, was man eigentlich gegen Sie in der Hand hat. Und jede Frage, die die Beamten Ihnen stellen, ist darauf ausgelegt, ihnen mehr Munition gegen Sie zu liefern. Beachten Sie daher die beiden goldenen Regeln des Strafrechts:

1. Schweigen ist Gold.

Sie haben das Recht, die Aussage zu verweigern. Dies darf nicht zu Ihren Ungunsten ausgelegt werden. Nutzen Sie es!

2. Ab zum Anwalt.

Wenden Sie sich umgehend an einen Fachanwalt für Strafrecht. Dieser wird Einsicht in die Ermittlungsakte beantragen, und erst einmal prüfen, was man gegen Sie in der Hand hat.

Darauf aufbauend wird er mit Ihnen zusammen eine möglichst wirksame Strategie zu Ihrer Verteidigung erarbeiten, damit Sie möglichst gut aus der Sache wieder herauskommen.

Dr. Brauer Rechtsanwälte sind auf Strafrecht spezialisiert und vertreten Sie bundesweit.

Kontaktieren Sie uns!

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Author: Cynthia Allen

Last Updated: 1702656122

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Name: Cynthia Allen

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