Ruhestand Was Rentner beim Umzug ins Ausland beachten müssen
Genug gearbeitet und genug von Deutschland? Als Rentner lässt sich der Lebensabend auch am Lieblingsurlaubsort unter Palmen aushalten. Was Auswanderer in Sachen Rente, Versicherung und Steuern beachten sollten
Sommer, Sonne, Rentner sein: Den Ruhestand auf einer griechischen Insel oder den Stränden Spaniens zu verbringen, das klingt für viele Seniorinnen und Senioren durchaus verlockend. Vor allem, wenn als Alternative verregnete Sommer und kalte Winter in Deutschland drohen. Tatsächlich zieht es immer mehr Menschen nach ihrem Berufsleben ins Ausland: Bezogen im Jahr 2000 erst 152.000 Deutsche ihre Rente im Ausland, waren es 2020 bereits 248.000. Die meisten deutschen Auslandsrentner leben in Österreich, in der Schweiz oder in den USA. Deutsche Renten ziehen aber auch nach Italien, Spanien, Mikronesien und in den Karibikstaat Sankt Vincent.
Die Rente
Damit man in weiter Ferne nicht auf dem Trockenen sitzt, ist eine gute Planung angesagt. Am einfachsten haben es Rentnerinnen und Rentner, die ins EU-Ausland ziehen: „Wer künftig dauerhaft in einem Land der EU, in Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz, lebt, für den ändert sich in der Regel nichts“, sagt Gundula Sennewald, Rentenexpertin bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV). Die Rente wird in der bisherigen Höhe auf ein Konto der Wahl überwiesen, sei es ein deutsches oder ausländisches. Wichtig ist nur, dass Auswanderer ihren Umzug dem Rentenservice der Deutschen Post mitteilen, damit die Rente pünktlich auf dem richtigen Konto erscheint. Die Überweisungskosten trägt die DRV, Schwankungen im Wechselkurs hingegen nicht.
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Deutschland hat zudem mit 20 weiteren Staaten außerhalb der EU ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen, darunter mit der Türkei, den Philippinen und Australien. Auch hier ändert sich in den meisten Fällen nichts. „Im Einzelfall kann es zu Abzügen bei der Rente kommen, wenn der deutsche Rentenanspruch zum Teil ausländische Zeiten beinhaltet“, sagt Sennewald und verweist damit auf den Umstand, wenn auch Rentenansprüche im Ausland gesammelt wurden. Mit Einschränkungen müssen deutsche Rentner ebenfalls rechnen, wenn sie in ein Land ohne Sozialversicherungsabkommen ziehen. Hier gelten ganz unterschiedliche Regeln, so dass die Expertin zu einer individuellen Beratung bei der DRV rät.
Egal, wo sie leben: Einmal im Jahr verlangt die DRV von Rentnern im Ausland ein Lebenszeichen. Dazu versendet der Rentenservice der Deutschen Post regelmäßig sogenannte Lebensbescheinigungen an alle im Ausland lebenden Rentenbezieher. Dieses Dokument müssen die Betroffenen dann bei einer lokalen Behörde oder Bank gegenzeichnen lassen und anschließend an den Rentenservice retournieren. Ausnahmen bilden Staaten, die Sterbedaten elektronisch abgleichen, wie Spanien oder die Schweiz.
Die Versicherung
Beim Thema Kranken- und Pflegeversicherung gilt: Wer in Deutschland gesetzlichen pflichtversichert war, bleibt auch nach einem Umzug ins EU-Ausland Mitglied der hiesigen Krankenversicherung. Das heißt, der Versicherungsschutz in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung bleibt grundsätzlich bestehen. Auch die private Krankenversicherung besteht im EU-Ausland unverändert fort, bei Verlegung des Wohnsitzes in ein Nicht-EU-Land erlischt sie hingegen. „Im besten Fall sollten sich ausreisewillige Rentnerinnen und Rentner zuvor bei ihrer Krankenkasse informieren“, rät Sennewald. Wichtige Informationen bietet die Internetseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA).
Die Steuer
Steuerlich ist die Sache etwas komplizierter, vor allem, wenn neben Rentenbezügen weitere Einkunftsquellen und Beteiligungen bestehen. Daher sind die folgenden Tipps als allgemeine Hinweise zu verstehen. Sie ersetzen keinesfalls eine individuelle Steuerberatung.
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Zunächst sollten sich Rentenbezieher festlegen, ob sie dauerhaft umziehen oder doch nur die nasskalte Jahreszeit im sonnigen Mallorca verbringen möchten. Behalten sie einen Wohnsitz in Deutschland, unterliegen sämtliche Einkünfte weltweit der deutschen Einkommensteuer. Da die gesetzliche Definition von Wohnsitz etwas schwammig formuliert ist, birgt das Thema ein gewisses Streitpotenzial. Als Faustregel gilt: „Ein Wohnsitz besteht, sofern man die Schlüsselgewalt über eine Wohnung hat“, erklärt Michael Fitz, Steuerberater bei PwC Deutschland in Düsseldorf. In diesem Fall greift die unbeschränkte Steuerpflicht weiterhin.
Sie endet dementsprechend mit der Schlüsselabgabe, der Aufgabe des deutschen Wohnsitzes und wenn kein gewöhnlicher Aufenthalt mehr vorliegt. Danach unterliegen nur noch inländische Einkünfte einer beschränkten Einkommensteuerpflicht in Deutschland. Dazu zählen die Einkünfte aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung sowie Altersvorsorgeverträge und Pensionen.
Nach einem dauerhaften Umzug in ein Land mit Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) hat die neue Wahlheimat in aller Regel das Besteuerungsrecht inne. DBAs kennen allerdings zahlreiche Ausnahmen, weshalb auch hier eine individuelle Prüfung unausweichlich ist.
Ein letzter Tipp vom Experten: „In der Praxis wird häufig außer Acht gelassen, dass deutsche Staatsangehörige noch weitere fünf Jahre, beziehungsweise zehn Jahre bei Wegzug in die USA, auch der unbeschränkten Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht unterliegen“, sagt Fitz. Auswanderer tun also gut daran, ihre Nachfolge rechtzeitig zu planen, bevor sie sich endgültig in der Sonne auf die faule Haut legen.
- Geldanlage
Author: Kayla Conner
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